Reisebedingungen & AGB

Unser Team bemüht sich, Sie voll zufriedenzustellen.

Reisebedingungen & AGBs

Unser Team bemüht sich, Sie voll zufriedenzustellen.

Unser Team bemüht sich, Sie voll zufriedenzustellen. Eine grundlegende Voraussetzung hierfür sind auch verständliche Reisebedingungen, welche Sie aufmerksam durchlesen sollten. Sie sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages und entsprechen den vom Deutschen Reisebüroverband empfohlenen und vom Bundeskartellamt gebilligten Allgemeinen Reisebedingungen.

Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde Sea More Travel (Cruquiuskade 251, 1018 AM Amsterdam, NL), nachfolgend Reiseveranstalter genannt, den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch mit nachfolgender schriftlicher Anmeldung, vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat. Mit der schriftlichen Bestätigung wird der Vertrag auch für den Reiseveranstalter verbindlich. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 5 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.

Zahlung

Bei Vertragsabschluß wird eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung beträgt 20% des Gesamtpreises und ist innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang der Buchungsbestätigung an Sea More Travel zu leisten. Da Flugleistungen nicht Bestandteil unserer Reiseleistung sind, sondern wir Ihnen die Flüge als Serviceleistung vermitteln, kommen zu der Anzahlung noch die vollumfänglichen Flugkosten. Prämien für Reiseversicherungen werden ebenfalls mit der Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Die Unterlagen werden dem Kunden nach Eingang seiner Restzahlung beim Veranstalter zugesandt.

Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 3 Wochen vor Reiseantritt, so ist der Reisepreis sofort bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung fällig.

Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Beschreibungen unserer Buchungsbestätigung / Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen einzelner Reiseleistungen, welche von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die Leistungsänderung wird unwirksam, soweit die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für den Reisenden nicht zumutbar ist. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs- bzw. Preisänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, erstattet Sea More Travel die bis dahin geleistete Zahlung unverzüglich.

Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

A) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.

B) in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar waren.

Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.

Reiserücktritt, Umbuchungen und Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe der Buchungsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich per E-mail zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.

Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Bei bestätigten Buchungen werden auf Kundenwunsch Umbuchungen bis zum zum 95. Tag vor Reiseantritt vorgenommen. Es werden dafür eine Umbuchungsgebühr von € 25,- p. Person, sowie zusätzliche Auslagen für evtl. erforderliche Telefongebühren berechnet. Kurzfristige Umbuchungen ab dem 94. Tag werden wie Stornierungen behandelt und es fallen dafür die u. a. Stornokosten an. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, haften Teilnehmer und Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Sea More Travel kann dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Stornobedingungen für Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften, Bedarfsluftverkehrs- gesellschaften (Charter) und bei eigener Anreise:

Bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % p. Person
Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % p. Person
Ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % p. Person
Ab 14. bis 3. Tag vor Reisebeginn 75 % p. Person
Ab 2. bis 1. Tag vor Reisebeginn 95 % p. Person
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 100 % p. Person

Sofern bei Flügen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsregelungen gelten, werden diese angewandt. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter, vorbehaltlich der Information durch den Kunden, bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

A) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

B) Bis zwei Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

C) Bis vier Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat, wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reise-preis unverzüglich zurück.

Ferner behält sich der Reiseveranstalter vor, die Reise jederzeit abzusagen, wenn dieser Hindernisse entgegenstehen, die von ihm nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten beseitigt werden können; in diesem Fall erstattet der Reiseveranstalter alle Zahlungen ohne Abzug einer Gebühr. Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung bedarf. Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Der Kunde erhält den Reisepreis zurück. SeaMore Travel darf jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist. Insbesondere haftet der Reiseveranstalter für:

A) die gewissenhafte Reisevorbereitung
B) sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
C) Beschreibung der Leistungen in seinen Internetseiten und Brochuren
D) ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen

Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Vertragliche Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,

A) soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

B) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4.100 EUR, übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

Ein Schadenseratzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen in Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Führungen, Ausflüge etc.). Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

Die Teilnahme an Sport- und Tauchkursen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.

Die Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag nach §651c bis 651f i.V.m. §651m BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.

Visa-, Pass- und Gesundheitsbestimmungen

Achten Sie sorgfältig auf die Gesundheitsbestimmungen für alle Reiseteilnehmer, sowie Pass- und Visabestimmungen. Deutsche Staatsbürger achten bitte darauf, dass Ihr Reisepass die entsprechende Gültigkeit besitzt, nach Möglichkeit sechs Monate über Ihr geplantes Rückreisedatum hinaus. Deutsche Staatsbürger können auch mit einem Personalausweis einreisen, welcher am Rückreisetag noch mindestens 6 Monate Gültigkeit haben muss. Bei Einreise mit Personalausweis sind weitere Formalitäten zu berücksichtigen, welche wir Ihnen auf Anfrage gerne mitteilen.

Kurzfristige Änderungen bei den Einreisebestimmungen sind jederzeit möglich und die durch SeaMore Travel erteilten Auskünfte entbinden den Reisenden nicht von seiner Verpflichtung, sich selbst über Einreisebedingungen zu informieren. Die letztendliche Sorgfaltspflicht zur Erfüllung der Einreisebestimmungen und Gesundheitsvorschriften obliegt ausschließlich dem Reisenden. Informieren Sie sich daher bitte über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen. Informationen zu den aktuell gültigen Visa- und Einreisevorschriften, auch für Kinder, finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes [www.auswaertiges-amt.de] oder Tel: 030-1817 2000.

Reisegäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit wenden sich bitte bzgl. der gültigen Einreise und Transitbestimmungen an die zuständige Botschaft. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz, andere Prophylaxemaßnahmen sowie Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

Mitwirkungspflicht des Reisenden

Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhält, üblicherweise 7 Tage, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen.

Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung nicht befugt. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm keine Ansprüche auf Minderung zu.

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen umgehend beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen.

Versicherungen

Der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Auf Wunsch kann Sea More Travel solche Versicherungen vermitteln. Die Versicherungsbedingungen in vollem Wortlaut werden auf Verlangen ausgehändigt.

Sport-, Safari- und Tauchprogramme einschließlich Kurse

Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Tauchkurse und -programme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlung haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge.

Teilnehmer, die ein Tauchprogramm buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Taucherfahrung verfügen. Der zuständige Tauchlehrer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder Tauchqualifikation das gebuchte Tauchprogramm ggf. umzuschreiben. Grundsätzlich taucht der Reiseteilnehmer auf eigene Gefahr.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Allgemeines

Alle Angaben auf den Internetseiten und in den Brochuren entsprechen dem Stand der Drucklegung.
Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Mündliche Absprachen sind grundsätzlich möglich, aber wir empfehlen eine schriftliche Bestätigung dieser Vereinbarungen.

Alle personenbezogenen Daten, die dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Tritt SeaMore Travel nur als Vermittler auf, so gelten die Reisebedingungen des vermittelten Veranstalters.

Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

SEA MORE TRAVEL

Handelsregister: Kvk 27279099, Amtsgericht Amsterdam, NL
Anschrift EU: Cruquiuskade 251, 1018 AM Amsterdam, NL
Anschrift Dahab: PO Box 47, Dahab, South Sinai, Egypt
Geschäftsführer: Frau Josina Hoeflaken, Herr Dipl. Ing. (FH) Christian Hornbogner
Telefon (GER) +49 (0) 172 8427606
Telefon (EGY) +20 (0) 100 8774249
E-Mail: info@seamore-travel.com